DAS SCHIEDSGERICHT

DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK

ars aequi et boni

„Die Verpflichtung des Rechtsberufes ist als Heiler der Menschenkonflikte zu dienen. Wir sollten einen
Mechanismus gewähren, der fähig ist, akzeptables Ergebnis in möglichst kurzer Zeit, mit möglichst niedrigen
möglichen Kosten und mit minimiertem Stress für die Teilnehmer, zu produzieren.“

Warren Burger, ehemaliger Präsident des Obersten Gerichtes in den USA
Präambel

„Das Schiedsgericht der Tschechischen Republik knüpft mit seiner Tätigkeit an gute Traditionen des europäischen Arbitrage- und Allgemeingerichtswesens und im Einklang mit der Verfassung der Tschechischen Republik an unantastbare Werte menschlicher Ehrwürdigkeit und Freiheit an. Das Schiedsgericht der Tschechischen Republik ist eine freie und demokratische Schiedsinstitution, die auf einer Achtung vor menschlichen und bürgerlichen Rechten, auf Prinzipien der bürgerlichen Gesellschaft und des Rechtsstaates gegründet ist. Das Schiedsgericht der Tschechischen Republik ist ein Bestandteil der Kulturen von europäischen und Weltschiedsinstitutionen, die zum Zweck einer Entwicklung von Gerichtswesen wirksam sind, sich nach den bewährten Prinzipien der römischrechtlichen Traditionen richten und alle Kenntnisse der rechts-wissenschaftlichen Lizenz nutzen. Das Schiedsgericht der Tschechischen Republik ist eine objektive und unabhängige Gesellschaft gleichberechtigter Mitglieder und entfaltet keine politische Tätigkeit“.