DAS SCHIEDSGERICHT

DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK

ars aequi et boni

“The first thing we do, let's kill all the lawyers."
Henry VI, Part 2
William Shakespeare

AUFGABE


Das Schiedsgericht der Tschechischen Republik (nachstehend nur „ Schiedsgericht“ genannt) wirkt als jurische Person seit dem 1. Oktober 2004.

Das Schiedsgericht vereinigt unabhängige Schiedsrichter zur Lösung von Vermögensstreits nach dem Gesetz Nr. 216/1994 Slg., über das Schiedsverfahren und die Vollctreckung von Schiedssprüchen, im Wortlaut späterer Vorschriften (nachstehend nur „Gesetz über das Schiedsgerichtsverfahren“ genannt).

Aufgabe und Ziel des Schiedsgerichts ist:

* die Entlastung der Entscheidungspraxis für die Gerichte des allgemeinen Systems

* die Entwicklung und Geltendmachung des Schiedsgerichtsverfahrens gem. Dem

Gesetz über das Schiedsgerichtsverfahren in der Tschechischen Republik sowie der Prinzipien der Gerechtigkeit ( ars aequi et bono )

* die Unterstützung, Präsentation und Popularisierung von Entscheidungen über die Vermögensstreits in Form von Schiedsgerichtsverfahren sowie die Schaffung von optimalen Bedingungen für die Entfaltung des Schiedsgerichtsverfahrens als einer modernen, schnellen und sparsamen Lösungsform von Vermögensstreits

* die Sicherstellung der organisatorischen, administrativen und technischen Tätigkeit der im Verzeichnis der Schiedsrichter beim Schiedsgericht geführten Verzeichnis eingetragenen Schiedrichter – Mitglieder des Schiedsgerichts, die das Amt des Schiedsrichters ausüben und die beim Schiedsgericht der Tschechischen Republik gemäß dem Gesetz über das Schiedsgerichtsverfahren vereinigt sind

* die Kooperation mit den Organen der öffentlichen Gewalt, Hochschulen, wissenschaftlichen Institutionen sowie mit den im Bereich des Schiedsgerichtsverfahrens wirkenden natürlichen und juristischen Personen

* die Kooperation mit internationalen Organisationen, die im Bereich des Schiedsgerichtsverfahrens wirksam sind